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Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Praxissoftware

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist die bundesweit geltende Verordnung, nach der Tierarztpraxen in Deutschland ihre Leistungen abrechnen. Sie gilt in der aktuellen Fassung seit dem 22. November 2022.

Die GOT legt keine Festpreise fest, sondern für jede Leistung einen einfachen Satz und einen Rahmen bis zum dreifachen Satz. Die Praxissoftware setzt das im Alltag um: Sie kennt das Gebührenverzeichnis, rechnet den gewählten Satz und schreibt die Rechnung so, wie § 7 GOT es verlangt.

Für Ende 2026 erwartet das Bundesministerium die Ergebnisse einer Evaluierung der GOT. Ändert sich danach das Gebührenverzeichnis, muss jede Praxissoftware die neue Fassung übernehmen.

Ratgeber von Thomas Freimoser, Experte für digitale Tiermedizin · Stand: November 2026, aktualisiert am · gehört zu Praxissoftware (PIMS)

Was die GOT vorschreibt

Was auf jeder Rechnung stehen muss

§ 7 Abs. 4 GOT nennt sechs Mindestangaben:

  1. Datum der Leistung
  2. Tierart
  3. Diagnose oder Grund der Konsultation
  4. die berechnete Leistung mit der laufenden Nummer des Gebührenverzeichnisses
  5. Rechnungsbetrag
  6. Umsatzsteuer

Was daneben gilt

Entschädigungen, Auslagen, Arzneimittel und Material sind gesondert auszuweisen. Auf Verlangen ist die Rechnung aufzugliedern. Fällig wird die Vergütung erst mit der Rechnung (§ 7 Abs. 3).

Die Abrechnung kann die Praxis selbst stellen oder über eine Abrechnungsstelle – in jedem Fall auf Grundlage der GOT und mit der laufenden Nummer der Leistung, wie das Ministerium schreibt.

Die Evaluierung 2026

Bei der Novellierung 2022 wurde vorgesehen, sie vier Jahre später umfassend zu evaluieren. Das Ministerium hat die Evaluierung Mitte 2025 angestoßen; Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet. Geprüft werden der Leistungskatalog und die Höhe der Gebühren.

Ob und wann sich daraus eine neue Fassung ergibt, ist offen. Für die Praxis lohnt die Frage an den Softwareanbieter schon jetzt: Wie schnell kommt ein geändertes Gebührenverzeichnis in das System, und was kostet das Update?

Fragen an die Software

Praxissoftware (PIMS) in der Übersicht

Diese Anbieter führt die Marktübersicht in diesem Feld, alphabetisch und ohne Rangfolge. Ob und wie ein System die oben genannten Punkte umsetzt, beantworten die Anbieter.

AnbieterKurzbeschreibungMärkte
ANIDATA Praxismanagementsystem für die Organisation von Patientendaten, Terminen, Dokumentation und Abrechnung in der Tierarztpraxis. Märkte: nicht geprüft
CoVet KI-Assistent, der aus dem Behandlungsgespräch Patientenakte und SOAP-Bericht erstellt, mit Anbindung an bestehende Praxissoftware. Märkte: nicht geprüft
debevet Cloudbasiertes Praxismanagementsystem für Kleintier-, Nutztier- und Pferdepraxen sowie Tiertherapie. Märkte: nicht geprüft
easyVET Praxismanagementsystem für Patientenakte, Terminplanung, Dokumentation und Abrechnung. Märkte: nicht geprüft
IDEXX Animana Cloudbasiertes Praxismanagementsystem für Patientendaten, Termine, Dokumentation und Abrechnung. Märkte: nicht geprüft
inBehandlung Praxissoftware mit zusätzlichen digitalen Services wie Online-Terminvereinbarung und praxiseigener Videosprechstunde. Märkte: nicht geprüft
Lupa Praxisverwaltungssoftware für Tierarztpraxen mit KI-Funktionen, unter anderem für klinische Notizen sowie Zahlungen und Rechnungsstellung. Märkte: nicht geprüft
Petflare Webbasierte Praxissoftware für Tierärzte und Tierheilpraktiker mit Tierakte, Terminkalender, GOT-Abrechnung und Tierhalter-Portal. Märkte: nicht geprüft
Petleo Bausteine der Petleo-Plattform, die eine bestehende Praxissoftware um digitale Services ergänzen. Märkte: nicht geprüft
Petleo DICOM Add-on für die Anbindung bildgebender Verfahren (DICOM) an bestehende Praxissoftware. Märkte: nicht geprüft
Provet Cloud Cloudbasiertes Praxismanagementsystem für Tierarztpraxen und Kliniken. Märkte: nicht geprüft
TPV-Systeme Praxissoftware für die Verwaltung von Patientendaten, Terminen und Abrechnung in der Tierarztpraxis. Märkte: nicht geprüft
Vemed Praxismanagementsystem für die tierärztliche Praxisorganisation und Dokumentation. Märkte: nicht geprüft
vet@work Praxismanagementsystem der WDT Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte für Verwaltungsaufgaben und Praxisabläufe. Märkte: nicht geprüft
VET4.0 Praxismanagementsystem der BTE GmbH mit Client/Server-Technik, ausgelegt auch für mobile Endgeräte. Märkte: nicht geprüft
VET7.well Praxismanagementsystem für die tierärztliche Praxis. Märkte: Deutschland, Österreich, Schweiz
VetDream Praxissoftware mit digitalen Zusatzfunktionen, unter anderem für die Online-Terminvereinbarung. Märkte: Deutschland, Österreich
Vetera Praxismanagementsystem für Patientenakte, Terminplanung, Dokumentation und Abrechnung. Märkte: Deutschland, Österreich, Schweiz
VETINF Praxissoftware für die tierärztliche Praxisverwaltung, Dokumentation und Abrechnung. Märkte: nicht geprüft
VETOffice Plus Software für die tierärztliche Praxis und Klinik mit Funktionen für Patientenakte, Termine und Abrechnung. Märkte: nicht geprüft
vetpraxis.de Praxissoftware für Organisation, Dokumentation und Abrechnung in der Tierarztpraxis. Märkte: nicht geprüft
VetSet Praxissoftware für Windows mit Kunden- und Patientenverwaltung, Krankenblatt, Rechnungen nach GOT bzw. österreichischer Honorarordnung und Impfkartei; vom selben Hersteller wie VetStar. Märkte: Deutschland, Österreich
VetStar Praxismanagementsystem für die Verwaltung von Patientendaten, Terminen und Abrechnung. Märkte: nicht geprüft
vetsXL.com Add-on-Angebot, das bestehende Praxissoftware um digitale Services erweitert. Märkte: nicht geprüft

Häufige Fragen

Seit wann gilt die aktuelle GOT?

Seit dem 22. November 2022 (§ 12 GOT). Sie ersetzt die Fassung von 1999.

Gibt es in der GOT Festpreise?

Nein. Die GOT nennt für jede Leistung den einfachen Satz und einen Rahmen bis zum Dreifachen (§ 2), im Notdienst bis zum Vierfachen (§ 4). Die Sätze verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

Was muss auf einer Tierarztrechnung stehen?

Mindestens Datum der Leistung, Tierart, Diagnose oder Grund der Konsultation, die Leistung mit laufender Nummer des Gebührenverzeichnisses, Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer (§ 7 Abs. 4 GOT).

Wird die GOT wieder geändert?

Das Bundesministerium evaluiert die Fassung von 2022; Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet. Ob und wann sich daraus Änderungen ergeben, ist offen.

Was dieser Ratgeber nicht leistet

Keine Rechtsauskunft und keine Gebührenberatung. Wiedergegeben ist der Verordnungstext mit Stand vom 26.10.2026; verbindlich ist die jeweils geltende Fassung, Auskunft geben die Tierärztekammern. Keine Aussage darüber, welche Software welche Funktion bietet. Für Österreich und die Schweiz gelten andere Regelungen; sie sind nicht Gegenstand dieser Seite.

Quellen

  1. Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022, BGBl. I S. 1401, geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70 (abgerufen am 26.10.2026)
  2. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), Abschnitt Evaluierung (abgerufen am 26.10.2026)
  3. Bundestierärztekammer: Gebührenordnung (GOT) (abgerufen am 26.10.2026)

Alle zwölf Lösungsfelder

Die interaktive Marktübersicht zeigt alle aufgenommenen Anbieter auf einen Blick. Diese Artikel erklären die einzelnen Felder:

  1. 1 Digitale Sichtbarkeit & Neukundengewinnung
  2. 2 Online-Terminvereinbarung
  3. 3 Intake-Fragebögen & Self-Check-in
  4. 4 KI-Dokumentations- & Praxisassistenten
  5. 5 Branchen-Newsletter
  6. 6 Praxissoftware (PIMS)
  7. 7 Online-Videosprechstunde
  8. 8 Praxiseigene Videosprechstunde
  9. 9 Tierhalter-App / Patientenportal
  10. 10 Tierärzte-Suchmaschinen
  11. 11 Klinisches Wissen & Arzneimittel
  12. 12 Heimtierregister & Fundtiere

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