Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Praxissoftware
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist die bundesweit geltende Verordnung, nach der Tierarztpraxen in Deutschland ihre Leistungen abrechnen. Sie gilt in der aktuellen Fassung seit dem 22. November 2022.
Die GOT legt keine Festpreise fest, sondern für jede Leistung einen einfachen Satz und einen Rahmen bis zum dreifachen Satz. Die Praxissoftware setzt das im Alltag um: Sie kennt das Gebührenverzeichnis, rechnet den gewählten Satz und schreibt die Rechnung so, wie § 7 GOT es verlangt.
Für Ende 2026 erwartet das Bundesministerium die Ergebnisse einer Evaluierung der GOT. Ändert sich danach das Gebührenverzeichnis, muss jede Praxissoftware die neue Fassung übernehmen.
Was die GOT vorschreibt
- Rahmen: einfacher bis dreifacher Satz, bemessen nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen (§ 2 Abs. 1). Die Sätze verstehen sich ohne Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 3).
- Unter- oder Überschreitung: nur im begründeten Einzelfall, vor der Leistung vereinbart, in Textform, mit Doppel für den Zahlungspflichtigen (§ 5 Abs. 1).
- Notdienst: bei Nacht (18 bis 8 Uhr), am Wochenende (Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr) und an Feiertagen im Rahmen eines Notdienstes zweifacher bis vierfacher Satz, dazu eine Notdienstgebühr von 50 Euro – je Angelegenheit nur einmal, auch bei mehreren Tieren (§ 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und 2).
- Keine Doppelbewertung: Eine Leistung, die Teil einer anderen abgerechneten Leistung ist, wird nicht zusätzlich berechnet (§ 6).
- Arzneimittel: nach der Arzneimittelpreisverordnung, auch für angewandte Arzneimittel (§ 9).
Was auf jeder Rechnung stehen muss
§ 7 Abs. 4 GOT nennt sechs Mindestangaben:
- Datum der Leistung
- Tierart
- Diagnose oder Grund der Konsultation
- die berechnete Leistung mit der laufenden Nummer des Gebührenverzeichnisses
- Rechnungsbetrag
- Umsatzsteuer
Was daneben gilt
Entschädigungen, Auslagen, Arzneimittel und Material sind gesondert auszuweisen. Auf Verlangen ist die Rechnung aufzugliedern. Fällig wird die Vergütung erst mit der Rechnung (§ 7 Abs. 3).
Die Abrechnung kann die Praxis selbst stellen oder über eine Abrechnungsstelle – in jedem Fall auf Grundlage der GOT und mit der laufenden Nummer der Leistung, wie das Ministerium schreibt.
Die Evaluierung 2026
Bei der Novellierung 2022 wurde vorgesehen, sie vier Jahre später umfassend zu evaluieren. Das Ministerium hat die Evaluierung Mitte 2025 angestoßen; Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet. Geprüft werden der Leistungskatalog und die Höhe der Gebühren.
Ob und wann sich daraus eine neue Fassung ergibt, ist offen. Für die Praxis lohnt die Frage an den Softwareanbieter schon jetzt: Wie schnell kommt ein geändertes Gebührenverzeichnis in das System, und was kostet das Update?
Fragen an die Software
- Ist das Gebührenverzeichnis der GOT 2022 vollständig hinterlegt, mit laufender Nummer je Leistung?
- Wie schnell und zu welchen Kosten übernimmt die Software eine geänderte Fassung, etwa nach der Evaluierung 2026?
- Lässt sich der Satz je Position wählen, und wird die Begründung für einen höheren Satz mitgeführt?
- Erkennt die Software Notdienstzeiten und setzt die Notdienstgebühr je Angelegenheit nur einmal an – auch bei mehreren Tieren?
- Erzeugt sie die Vereinbarung in Textform nach § 5 und legt das Doppel ab?
- Stehen die sechs Pflichtangaben nach § 7 Abs. 4 auf jeder Rechnung, und werden Arzneimittel und Material getrennt ausgewiesen?
- Lassen sich Rechnungen auf Verlangen aufgliedern?
- Werden Arzneimittelpreise nach der Arzneimittelpreisverordnung berechnet?
Praxissoftware (PIMS) in der Übersicht
Diese Anbieter führt die Marktübersicht in diesem Feld, alphabetisch und ohne Rangfolge. Ob und wie ein System die oben genannten Punkte umsetzt, beantworten die Anbieter.
| Anbieter | Kurzbeschreibung | Märkte |
|---|---|---|
| ANIDATA | Praxismanagementsystem für die Organisation von Patientendaten, Terminen, Dokumentation und Abrechnung in der Tierarztpraxis. | Märkte: nicht geprüft |
| CoVet | KI-Assistent, der aus dem Behandlungsgespräch Patientenakte und SOAP-Bericht erstellt, mit Anbindung an bestehende Praxissoftware. | Märkte: nicht geprüft |
| debevet | Cloudbasiertes Praxismanagementsystem für Kleintier-, Nutztier- und Pferdepraxen sowie Tiertherapie. | Märkte: nicht geprüft |
| easyVET | Praxismanagementsystem für Patientenakte, Terminplanung, Dokumentation und Abrechnung. | Märkte: nicht geprüft |
| IDEXX Animana | Cloudbasiertes Praxismanagementsystem für Patientendaten, Termine, Dokumentation und Abrechnung. | Märkte: nicht geprüft |
| inBehandlung | Praxissoftware mit zusätzlichen digitalen Services wie Online-Terminvereinbarung und praxiseigener Videosprechstunde. | Märkte: nicht geprüft |
| Lupa | Praxisverwaltungssoftware für Tierarztpraxen mit KI-Funktionen, unter anderem für klinische Notizen sowie Zahlungen und Rechnungsstellung. | Märkte: nicht geprüft |
| Petflare | Webbasierte Praxissoftware für Tierärzte und Tierheilpraktiker mit Tierakte, Terminkalender, GOT-Abrechnung und Tierhalter-Portal. | Märkte: nicht geprüft |
| Petleo | Bausteine der Petleo-Plattform, die eine bestehende Praxissoftware um digitale Services ergänzen. | Märkte: nicht geprüft |
| Petleo DICOM | Add-on für die Anbindung bildgebender Verfahren (DICOM) an bestehende Praxissoftware. | Märkte: nicht geprüft |
| Provet Cloud | Cloudbasiertes Praxismanagementsystem für Tierarztpraxen und Kliniken. | Märkte: nicht geprüft |
| TPV-Systeme | Praxissoftware für die Verwaltung von Patientendaten, Terminen und Abrechnung in der Tierarztpraxis. | Märkte: nicht geprüft |
| Vemed | Praxismanagementsystem für die tierärztliche Praxisorganisation und Dokumentation. | Märkte: nicht geprüft |
| vet@work | Praxismanagementsystem der WDT Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte für Verwaltungsaufgaben und Praxisabläufe. | Märkte: nicht geprüft |
| VET4.0 | Praxismanagementsystem der BTE GmbH mit Client/Server-Technik, ausgelegt auch für mobile Endgeräte. | Märkte: nicht geprüft |
| VET7.well | Praxismanagementsystem für die tierärztliche Praxis. | Märkte: Deutschland, Österreich, Schweiz |
| VetDream | Praxissoftware mit digitalen Zusatzfunktionen, unter anderem für die Online-Terminvereinbarung. | Märkte: Deutschland, Österreich |
| Vetera | Praxismanagementsystem für Patientenakte, Terminplanung, Dokumentation und Abrechnung. | Märkte: Deutschland, Österreich, Schweiz |
| VETINF | Praxissoftware für die tierärztliche Praxisverwaltung, Dokumentation und Abrechnung. | Märkte: nicht geprüft |
| VETOffice Plus | Software für die tierärztliche Praxis und Klinik mit Funktionen für Patientenakte, Termine und Abrechnung. | Märkte: nicht geprüft |
| vetpraxis.de | Praxissoftware für Organisation, Dokumentation und Abrechnung in der Tierarztpraxis. | Märkte: nicht geprüft |
| VetSet | Praxissoftware für Windows mit Kunden- und Patientenverwaltung, Krankenblatt, Rechnungen nach GOT bzw. österreichischer Honorarordnung und Impfkartei; vom selben Hersteller wie VetStar. | Märkte: Deutschland, Österreich |
| VetStar | Praxismanagementsystem für die Verwaltung von Patientendaten, Terminen und Abrechnung. | Märkte: nicht geprüft |
| vetsXL.com | Add-on-Angebot, das bestehende Praxissoftware um digitale Services erweitert. | Märkte: nicht geprüft |
Häufige Fragen
Seit wann gilt die aktuelle GOT?
Seit dem 22. November 2022 (§ 12 GOT). Sie ersetzt die Fassung von 1999.
Gibt es in der GOT Festpreise?
Nein. Die GOT nennt für jede Leistung den einfachen Satz und einen Rahmen bis zum Dreifachen (§ 2), im Notdienst bis zum Vierfachen (§ 4). Die Sätze verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
Was muss auf einer Tierarztrechnung stehen?
Mindestens Datum der Leistung, Tierart, Diagnose oder Grund der Konsultation, die Leistung mit laufender Nummer des Gebührenverzeichnisses, Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer (§ 7 Abs. 4 GOT).
Wird die GOT wieder geändert?
Das Bundesministerium evaluiert die Fassung von 2022; Ergebnisse werden für Ende 2026 erwartet. Ob und wann sich daraus Änderungen ergeben, ist offen.
Was dieser Ratgeber nicht leistet
Keine Rechtsauskunft und keine Gebührenberatung. Wiedergegeben ist der Verordnungstext mit Stand vom 26.10.2026; verbindlich ist die jeweils geltende Fassung, Auskunft geben die Tierärztekammern. Keine Aussage darüber, welche Software welche Funktion bietet. Für Österreich und die Schweiz gelten andere Regelungen; sie sind nicht Gegenstand dieser Seite.
Quellen
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022, BGBl. I S. 1401, geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70 (abgerufen am 26.10.2026)
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), Abschnitt Evaluierung (abgerufen am 26.10.2026)
- Bundestierärztekammer: Gebührenordnung (GOT) (abgerufen am 26.10.2026)
Alle zwölf Lösungsfelder
Die interaktive Marktübersicht zeigt alle aufgenommenen Anbieter auf einen Blick. Diese Artikel erklären die einzelnen Felder:
- 1 Digitale Sichtbarkeit & Neukundengewinnung
- 2 Online-Terminvereinbarung
- 3 Intake-Fragebögen & Self-Check-in
- 4 KI-Dokumentations- & Praxisassistenten
- 5 Branchen-Newsletter
- 6 Praxissoftware (PIMS)
- 7 Online-Videosprechstunde
- 8 Praxiseigene Videosprechstunde
- 9 Tierhalter-App / Patientenportal
- 10 Tierärzte-Suchmaschinen
- 11 Klinisches Wissen & Arzneimittel
- 12 Heimtierregister & Fundtiere
Ratgeber
- Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Praxissoftware — Sie sind hier